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Volkmar Schöneburg

Erste Lesung der Novelle des Polizeigesetzes

Die Rollen waren klar verteilt. Die CDU kritisierte den vom Kabinett eingebrachten Entwurf für ein novelliertes Brandenburger Polizeigesetz als „völlig unzureichend“ und Kniefall des Innenministers vor der LINKEN. Er lasse die Polizei im Regen stehen. Die AfD forderte sogar die martialische Aufrüstung der Polizei (z. B. mit Maschinengewehren). Es fehlte nur noch, dass ihr Redner die Einführung eines „Landessicherheitshauptamtes“ gefordert hätte. Von links kritisierte BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unberührt davon, dass in Baden-Württemberg und Hessen schärfere Gesetze mitgetragen werden, die immer noch im Gesetz geregelten schweren Grundrechtseingriffe. Der Innenminister sieht in dem Entwurf, der aufgrund des „politisch motivierten“ Extremismus, der jeden gefährden könne, notwendig sei, als Kompromiss zwischen den bürgerlichen Freiheitsrechten und den Eingriffsbefugnissen der Polizei. Hans-Jürgen Scharfenberg betonte für DIE LINKE, dass es zuvorderst immer noch um soziale Sicherheit gehe. Zudem hob er hervor, was sich an dem im Januar vom Innenministerium vorgelegten Referentenentwurf unter Einfluss der LINKEN verändert habe. Es ginge darum, die Eingriffsbefugnisse der Polizei auf das „zwingend Notwendige“ zu begrenzen.

Vor dem Schlimmsten bewahrt

In der Tat: Gegenüber der beschriebenen  Ausgangslage (siehe „Die unbegrenzte Prävention“, in „Widerspruch“, September 2018) hat sich einiges verändert. Die Online-Durchsuchung und die elektronische Fußfessel für „Gefährder“ wurden aus dem Entwurf gestrichen. Der Einsatz von Sprengmitteln, jetzt „Explosivmittel“, durch die Polizei ist so gut wie ausgeschlossen. Auch auf die molekulargenetische
Untersuchung zur Identitätsfeststellung wurde verzichtet.