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Renate Adolph

Flüchtlingskinder lange ohne Unterricht

Mehr als 20 schulpflichtige Kinder aus der Gemeinschaftsunterkunft Neuhardenberg konnten seit Januar monatelang nicht am Schulunterricht teilnehmen, da sich die zuständige Schulleiterin weigert, diese Kinder aufzunehmen. Diese Verletzung der Schulpflicht bot dem zuständigen Fachausschuss für Gesundheit, Integration und Soziales des Kreistages Märkisch-Oderland am 19. Mai reichlich Diskussionsstoff. Konkrete Antworten von der Kreisverwaltung zu dem Vorfall erhielten die Abgeordneten hier allerdings nicht. Deshalb wandte sich nun Gabriele Gottschling von der LINKEN mit Nachfragen an Landrat, Gernot Schmidt. Sie wollte wissen: Wieso hat die Verwaltung des Landkreises erst am 18. Mai von dieser Situation, also erst nach fünf Monaten, erfahren? Wer hat hier Meldepflicht? Um wie viele Kinder welcher Altersgruppen handelte es sich genau? Was wurde unternommen, um die Schulpflicht für die betroffenen Kinder schnellstmöglich umzusetzen? Aus welchem Grund lehnte die Schulleiterin den Schulbesuch in ihrer Schule ab?

Inzwischen hat die Kreisverwaltung ermöglicht, dass die Kinder, wie gesetzlich vorgegeben, in Wriezen und Neutrebbin die Schule besuchen können.
Doch bleiben noch viele Fragen zu klären.