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Redebeitrag sportpolitische Konferenz Dr. Uwe Klett

Sportförderung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge


1. freiwillige Leistung und Zielgruppen

Unstrittig gehört jegliche Art von Sportförderung zu den freiwilligen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Unbeschadet der Art und Weise der (verfassungs-) rechtlichen Ausformung des Sportförderbegriffes wird sich das Agieren der Kommunen immer im Spannungsfeld zwischen dem Bedarf der Bürgerschaft nach sportlicher Betätigung jeglicher Art und den finanziellen Handlungsspielräumen der Kommunalhaushalte bewegen. Nicht übersehen werden darf allerdings die Tatsache, dass „Sport“ zunehmend zu einem „weichen Standortfaktor“ im Wettbewerb der Kommunen um ein lebenswertes Umfeld wird. Dabei ist das Altern der Gesellschaft genauso in Rechnung zu stellen, wie – insbesondere im Berlinnahen Raum – die gesunde sportlicher Betätigung von Kinder und Jugendlichen. Gerade in dieser Generation wird die Grundlage gelegt, durch Fitness und Freude an Bewegung und Wettkampf eine Grundlage für eine gesunde Lebensweise und ein hohes Alter zu legen.


2. endgeltfreie Nutzung

Hauptauggabe der Kommunen ist die ausreichende Bereitstellung gedeckter und ungedeckter Sportanlagen für all jene, die organisiert (Verein) oder unorganisiert Sport jeglicher Art unbeschadet des persönlichen Geldbeutels treiben möchten. Dabei sollte es erst einmal egal sein, welche Sportart favorisiert wird. Aber gerade die große Breite der Sportarten (ob Trend- oder etablierte Sportarten) und der sozial verträgliche Zugang zu ihnen stellt eine besondere Herausforderung für die finanzielle Belastbarkeit der Kommunen dar. Als Mindestanforderung an das Agieren der LINKEn in den Kommunen muss daher der endgeltfreie Zugang von Vereinen und Einzelpersonen zur Nutzung gedeckter und ungedeckter Sportanlagen sein. Nutzungsgebühren dürfen nicht erhoben werden. Alle Aufwendungen zur Bewirtschaftung dieser Anlagen sind aus den Kommunalhaushalten zu tragen. Das schließt nicht aus, dass aufgrund der Professionalität von Sportvereinen diese das exklusive Bewirtschaftungsrecht von der Gemeinde übertragen bekommen. Die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind dem Verein aber von der Kommune vollständig zu ersetzen.


3. Sport in Kita und Schule

Die heutige fast vollständige ganztägliche Betreuung von Kindern in Kita und Grundschule (bis 4. Klasse) ermöglicht die Implementierung von Sportelementen in den Freizeitbereich von Kita und Schule. Ein diesbezügliches Engagement von Sportvereinen und ihren Übungsleitern mittels auch von den Eltern gewünschten Vereinbahrungen in der Betreuungszeit der Kinder bedeutet eine neue, wünschenswerte Form sozialpädagogischer Arbeit von Sportvereinen im Alltag der Kinder.

Daraus muss auch abgeleitet werden, dass diese gewollte Arbeit auch adäquat finanziert wird. Bei (kommunalen) Kitas kann die Kommune selbst eine solche Finanzierung aus dem Budget der Erzieherfonds vornehmen. Bei Grundschulen wäre dies dahingehend ebenfalls abzuprüfen. Sportliche Aktivitäten bis 18.00 Uhr ab der 5. Klasse an Grund- und Oberschulen hingegen bedürfen einer generellen Regelung auf Landesebene zur Ausgestaltung von Ganztagsschuleangeboten.


4. goldener Plan und Investitionen

Die Umsetzung einer ambitionierten Sportförderung auf kommunaler Ebene erfordert angesichts des Defizits an gedeckten und ungedeckten Sportanlagen neue Anstrengungen von Bund, Länder und Gemeinden. Mit dem Bau (und die Unterhaltung) von Sportanlagen sehen sich viele Kommunen alleine überfordert, zu mal der heutige Anspruch nach multifunktionalen Sportanlagen auch einen beträchtlichen Kostenschub beinhaltet. Die Realisierung der notwendigen Investitionsentscheidungen bedingt zunehmend ein Miteinander von Kommunen und Ländern. Das Wiederaufleben „Goldener Pläne des Sportes“ zum verlässigen Kostensplitting zwischen Land, Kreis und Kommune ist zwingend erforderlich. Dabei ist der Berlinnahe Raum in die Förderkulisse zwingend aufzunehmen.


5. Sportgutschein

Neben der kostenfreien Zurverfügungstellung von Sportanlagen steht in den Kommunen immer wieder die Entscheidung an, ob Sportvereine auch eine weitere direkte (institutionelle) Förderung aus dem Gemeindehaushalt erhalten sollten. Neben dem berechtigten Wunsch vieler Vereine und Gemeindevertreter halte ich dieses Vorgehen jedoch für zu kurz gesprungen. Geht es doch darum, die Nachfrage nach sportlicher Betätigung gerade der jungen Generation – auch bildungsferner Schichten – weiter zu befördern. Eine von der Gemeinde in Aussicht gestellte Subjektförderung über ein Gutscheinsystem würde sowohl das Geld über die Kinder und ihren Eltern den Vereinen zufließen lassen, als auch die Elter noch stärke stimulieren, für ihre Kinder das Sportinteresse zu wecken.


6. Kommunal-Kombi und standartisierte Endgeltregelung

In den nächsten Jahren wird es für die LINKE von Bedeutung sein, inwieweit es ihr auch in kommunaler Verantwortung gelingt, einen ÖBS für die Sportförderung auf- und auszubauen. Das gegenwärtige Projekt der Bundesregierung „Kommunal-Kombi“ kann dafür, trotz aller institutionellen Begrenzungen ein Einstieg sein. Neben der Tatsache der Begründung von 3jährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen mit Tarifanlehnung und Mindestlohn wäre erstmalig seit Jahren auch die sozialpädagogische Arbeit von Übungsleitern und Trainer im Kinder- und Jugendsport in begrenzten Umfange finanzierbar. Da jedoch die Kommunen völlig eigenverantwortlich diese Arbeitsverhältnisse ausgestalten (und einen Großteil ihrer Finanzierung übernehmen) besteht die Gefahr, dass bei der Festlegung der entsprechenden Bruttoendgelte eine – zumindest tarifferne Eingruppierung vorgenommen wird und wir in MOL einen Flickenteppich von Endgeltvarianten für gleiche (!) Arbeit erhalten. Dem muss entgegen getreten werden! Ein Monitoring der Kreisverwaltung und des KSB könnte und müsste auf eine standartisierte Endgeltregelung hinwirken. Damit würde die Arbeit in den Sportvereinen auch wieder jener Rang eingeräumt, den jede Art von engagierter Kinder- und Jugendarbeit gebührt.


7. Sportentwicklungsplan

Unstrittig ist die Aufgabe des Landkreises, auf eine ausgewogene Entwicklung der Sportförderung seiner Gemeinden hinzuwirken. Dies kann und muss ein solidarischer Prozess zwischen Kreis und Gemeinden sein, dessen letztendliches Ergebnis ein mittelfristiger Sportentwicklungsplan sein muss. In ihm sollten Bedarfe, Angebote und Entwicklungsnotwendigkeiten dargestellt werden, zu den die Gemeinden Stellung nehmen und Vorschläge zu seiner Realisierung machen.


8. Sportsponsoring

Aufgrund der Finanzschwäche der öffentlichen Sportförderung sind viele Vereine auf ein privates Sponsoring angewiesen. Diese Problematik wird dann für die Gemeinden und den Kreis aktuell, wenn Unternehmen der öffentlichen Hand oder die Konzessionsaufträge der öffentlichen Hand realisieren zu Sponsoringpartner werden. Ich vertrete die Auffassung, dass gerade die genannten Unternehmen zwingend in die Sportförderung einsteigen sollten (soweit sie dies nicht schon tun). Dabei sind die Sponsorengelder über alle Gemeinden des entsprechenden Versorgungs-, Dienstleistungs- oder Unternehmensraum gleichmäßig fair an die Vereine nach einheitlichen und transparenten Kriterien zu verteilen. Auch damit kommen diese Unternehmen ihrem gemeinwohlorientierten Auftrag nach.

Dr. Uwe Klett

Bürgermeister
Fredersdorf-Vogelsdorf