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Bürgermeister Karsten Knobbe klärt auf

Weltweit sind rund 57 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Not, Hunger und Vertreibung. Niemand flieht gern aus seiner Heimat.

240 Flüchtlinge kamen zum Jahresende nach Hoppegarten.

Das warf bei Einwohnern Fragen auf, die sie Bürgermeister Karsten Knobbe sandten:

 

Unter welchem Status (Asylbewerber, geduldete Flüchtlinge) werden die Menschen aufgenommen?

 

Der konkrete Status wird erst im Laufe des Verfahrens bestimmt, steht also bei allen Eintreffenden nicht von vornherein fest.

 

Wieso werden die Flüchtlinge aufgenommen, wenn sie über das auch sichere Italien oder aus dem Drittland Libanon kommen und in unserem Gesetz steht, dass ein Bürgerkrieg kein Grund für Asylrecht ist?

 

Ob jemand aus einem sicheren Drittland kommt muss (erst) im Laufe des Verfahrens festgestellt werden. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidet nicht die Kommune, sondern der Bund.

 

Umgehen die Flüchtlinge die komplette normale Wartezeit auf ein Visum?

Und wie steht es mit dem Gesetz, dass eine Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise beantragt werden muss?

 

Der Aufenthalt auf der Grundlage eines Visums ist nicht mit dem Asylrecht bzw. der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen vergleichbar. Es handelt sich um völlig unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.

 

Aus welchem Grund wurden die Bürger nicht früher informiert z. B. bereits als die ersten Verhandlungen zu einem passenden Gebäude losgingen?

 

Es gibt regionale Zeitungen, Schaukästen und auch Postwurfsendungen sind möglich. Eine Information erfolgte sofort, als FESTSTAND, dass ein Flüchtlingsheim eingerichtet wird.

Der Landkreis führt hierzu an vielen Orten mit vielen Eigentümern zeitgleich Verhandlungen. Hierbei muss u. a. erst die Geeignetheit von Objekten festgestellt werden.

 

Wer bestimmt die Anzahl von Asylbewerbern in einer Gemeinde?

 

Das Land Brandenburg bestimmt für den Landkreis die Anzahl der Aufzunehmenden wie auch die konkreten Aufnahmedaten, welche nicht von der Zustimmung des Landkreises bzw. der Gemeinde abhängen.

 

Wer hat ausgesucht, welche Flüchtlinge nach Hoppegarten kommen und wer hat sie hierher gebracht?

 

Der Bund (das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, siehe www.bamf.de) ist für die Verteilung der Aufzunehmenden auf die einzelnen Länder verantwortlich.

In Brandenburg nimmt die Verteilung die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt vor.

 

Mit welcher Begründung bekommt Hoppegarten 240 Flüchtlinge während weder Neuenhagen, noch Petershagen oder andere umliegende Gemeinden Flüchtlinge bekommen?

Es werden im Landkreis MOL 1000 Flüchtlinge aufgenommen. Wieso werden diese nicht gerecht auf alle Gemeinden verteilt, sondern es landen alleine 25% in Hoppegarten?

 

Die Bestimmung der Aufnahmeorte erfolgt nach der Geeignetheit der durch die (i. d. R. privaten) Anbieter vorgeschlagenen Objekte. Solche liegen derzeit auf der Gemarkung der genannten Kommunen nicht vor.

 

Wieso gab es vorher keine Umfrage? Haben die Bürger bei so einer Sache kein Mitspracherecht?

Die Grundlage für die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen

sind bundesrechtliche Regelungen, die eine Mitentscheidung

(Abstimmung) der Kommunen und ihrer Bürger nicht vorsehen.

Die Brandenburger Kommunalverfassung enthält in § 15 auch Verfahren zur direkten Beteiligung von Bürgern bei kommunalen Entscheidungen. Die Aufnahme von Flüchtlingen fällt jedoch nicht in die Entscheidungskompetenz der Gemeinde.

 

Wurden vorhandene Lehrkräfte und Erzieher auf die Ankunft der Flüchtlinge vorbereitet oder wurden sie genauso ins kalte Wasser gestoßen wie alle anderen Bürger?

 

Die Vorbereitung der Lehrer und Erzieher ist durch das Landesschulamt bzw. den Landkreis zu organisieren.

 

Wer bezahlt die zusätzlichen Lehrer, Erzieher und Sozialarbeiter  und wann kommen diese an?

 

Wenn zusätzliche Lehrer notwendig werden sollten, werden die Kosten wie auch bei den Sozialpädagogen vom Landkreis getragen. Auch die Kita-Gebühren übernimmt der Landkreis für die Kinder, die dann in unsere Kitas gehen werden.

 

Wie lange dient das Hotel in Hoppegarten als Unterkunft und gibt es eine Möglichkeit, einen Teil der Flüchtlinge doch noch in z. B. Neuenhagen, Petershagen und anderen Orten im Umkreis unterzubringen, um die Ballung an einer Stelle zu verhindern?

 

Die Dauer der Nutzung des Hotels als Gemeinschaftsunterkunft ist derzeit nicht absehbar, da sie sowohl von bundesrechtlichen Regelungen als auch z. B. vom Weiterbestehen der politischen Lage in den Herkunftsländern abhängt. Eine Unterbringung an anderen Orten hängt davon ab, ob geeignete Gebäude durch die

jeweiligen Eigentümer zur Verfügung gestellt werden können.