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Foto: A. Fortunato

Die „reitenden Boten“ von MOL

Nur in Märkisch-Oderland erhalten Geflüchtete keine Gesundheitskarte, die sich in allen anderen Landkreisen Brandenburgs seit Jahren bewährt hat. Auch müssen Geflüchtete in MOL ihr Geld zum Leben jeden Monat selbst im entlegenen Diedersdorf bei Seelow abholen. Um während der Pandemie diese erzwungene Herumreiserei zu beschränken, hat sich Landrat, Gernot Schmidt, etwas ganz Pfiffiges einfallen lassen. Er schickt seine Mitarbeiter wie anno dazumal als „reitende Boten“ mit Schecks zu den Geflüchteten, die diese dann bei ihren Banken einlösen müssen. Geht so eine effiziente und mitarbeiterfreundliche Verwaltung?

Gegen die sonderaufsichtsrechtliche Weisung des Brandenburger Gesundheitsministeriums eine Gesundheitskarte einzuführen, hat der Landrat auf Kosten des Kreishaushaltes vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben.

Seit Jahren kämpft DIE LINKE dafür, diese menschlich, aber auch rechtlich nicht nachvollziehbare Verwaltungspraxis endlich zu beenden. Auf der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Kreistages am 12. Januar wurden auf Druck der Linksfraktion die unwürdigen und unsinnigen Praktiken erneut angesprochen.

Und der Erste Landratsbeigeordnete, Friedemann Hanke, (CDU) erklärte dazu: „Es ist ein Personenkreis, der im Verfahren steht oder im Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid. Die haben zum großen Teil negative Bescheide.“ (MOZ, 21.01.2021)

Abgesehen davon, dass es sachlich schlicht falsch ist, dass es sich um „Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid“ handelt, da es bei Asylanträgen tatsächlich um verwaltungsgerichtliche Klageverfahren geht, offenbart diese Begründung aber doch zumindest ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, das fassungslos macht. Soll das bedeuten, dass diesen Menschen nur deswegen misstraut wird, weil sie um eine gerichtliche Überprüfung eines negativen Bescheids nachsuchen, was doch ihr gutes Recht ist? Oder soll es heißen, dass schon die nicht rechtskräftigen negativen Bescheide, die häufig von den Gerichten korrigiert werden, in Verkennung rechtsstaatlicher Grundsätze zum Anlass für dieses Misstrauen und den unangemessenen Kontrollwahn genommen werden?

Es wird allerhöchste Zeit über diese Haltung des Landrats und deren Begründung nun endlich parteiübergreifend ins Gespräch zu kommen. Selbst die sinnloserweise in der Pandemie erhöhten Risiken ausgesetzten Mitarbeiter des Landkreises verstehen diese „politische Entscheidung“ des Landrats offenbar nicht mehr. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Burkhard Paetzold, (Bündnis 90/Die Grünen) hat bereits richtig erkannt: „Das wäre jetzt doch ein geeigneter Zeitpunkt, um einmal umzukehren…“.

Niels-Olaf Lüders
Bundestagskandidat der LINKEN in MOL